- Schiffsklassifikation
- Schịffs|klas|si|fi|ka|ti|on 〈f. 20; unz.〉 Einstufen eines Schiffes nach Bauart, Zustand, Ausrüstung usw. durch eine staatlich konzessionierte Gesellschaft
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Schiffsklassifikation,Klassifikation von Handelsschiffen aufgrund von Bauvorschriften, die Klassifikationsgesellschaften erlassen; dient zur schnellen und leichten Bestimmung der Hauptabmessungen von Verbandsteilen, der Ausrüstung u. a. - Schiffe, die in jeder Beziehung den Bau- und Ausrüstungsvorschriften entsprechen, erhalten ein Klassifikationszertifikat, das in bestimmten Zeitabständen (üblicherweise vier Jahre) zu erneuern ist, außerdem z. B. nach Kollision oder Grundberührung. Die Zertifikate dienen den Versicherern als Prämienbasis.* * *
Schịffs|klas|si|fi|ka|ti|on, die: Einordnung eines Schiffes in eine bestimmte Klasse nach Bauart, Verwendungszweck, Ausrüstung o. Ä.
Universal-Lexikon. 2012.